Viele Begriffe für ein und dasselbe Problem, für das was die Flut hinterlassen hat und nun wegmuss. Einigen wir uns an dieser Stelle auf den Begriff Abfall. Der Begriff des Abfalles findet auch im gesetzlichen Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes seine Bestimmung. Nach der Art der Verwertung lassen sich Abfälle in zwei Kategorien aufteilen: Abfälle zur Verwertung, also Abfälle, die wieder dem Stoffkreislauf zugeführt werden können und Abfälle zur Beseitigung, die nicht wieder verwertbar sind. Letztere werden einer thermischen Verwertung zu geführt oder müssen deponiert werden. Anhand des gewählten Fallbeispiels sind wir mit folgenden Abfällen konfrontiert:

  1. Sperrmüll,
  2. Elektroschrott,
  3. Metallschrott,
  4. Holziges Schwemm- und Treibgut,
  5. Schlämme und Erden,
  6. Schadstoffe (z.B. Chemikalien, Heizöl, Schmierstoffe)
  7. Bauschutt/ Betonabbruch,
  8. Fahrzeuge und
  9. Sonderabfälle (z.B. Autoreifen, Tierkadaver, verunreinigte Futtermittel wie Grassilage etc.).

Eine gesonderte Kategorie sind abgepumpte Schmutzwässer, die z.B. durch Saugwagen bei der Reinigung von Straßeneinläufen aufgenommen werden.

Foto: Geert Lehmann

Für den Abfalltechniker ist es daher entscheidend, mit was für Abfällen er konfrontiert ist. Anhand der Abfälle kann entschieden werden, was mit diesen passieren soll. Können sie einer Verwertung zugeführt werden, wie z.B. Metall- und Elektroschrott oder handelt es sich um nicht wiederverwertbaren Sperrmüll der ggf. deponiert werden muss. Das Fallbeispiel zeigt, dass es sich bei dem Gros der Abfälle um nicht wieder verwertbaren Sperrmüll handelt, der deponiert wird. Aus diesem Grund ist es daher entscheidend den Abfall vor Ort zu trennen. Würde der Abfall völlig ungetrennt entsorgt, wären Lagerkapazitäten sehr schnell erschöpft und das könnte den Abtransport des Abfalls aus den Überflutungsgebieten zum Erliegen bringen.

[Thomas]