Der Deichläufer, regional auch Deichwart oder Deichvogt genannt, hat die Aufgabe, die Überwachung der gefährdeten Deichabschnitte durchzuführen. Der Überwachungsabschnitt beträgt je nach Topographie, Schadensdichte und Witterung 2-5 Km. Oft sind behördlicherseits von den Deichverbänden bereits feste Überwachungsabschnitte für die Deichwachen festgelegt.  Der Auftrag ist das Erkennen und Melden von Deichschäden. Der Deichläufer hat nicht die Aufgabe, mögliche Deichschäden zu bekämpfen. Bei der umsichtigen Begehung des Deiches ist sowohl die Wasser- als auch die Landseite zu beobachten. Grundsätzlich wird die Begehung durch 2 Personen durchgeführt.

Im Einsatzfall hat die Praxis gezeigt, dass die Überwachung der Deiche vor Ort in der Regel durch Freiwillige aus der Bevölkerung (zum Beispiel Mitglieder von Deichverbänden) durchgeführt wird. Wenn das nicht gegeben ist, werden für diese Aufgabe auch Einsatzkräfte eingesetzt.

Deichläufer müssen vor der Durchführung eingewiesen und ausgestattet werden.

Die Meldungen über Deichzustände müssen sachlich und verständlich gemeldet werden. Ortsangabe (Deichkilometer) und Art des Schadens sowie die Zeit der Schadensfeststellung ist zu melden. Die Meldung ist namentlich festzuhalten.

Bei der Deichbegehung läuft ein Helfer auf der Deichkrone und beobachtet die Deichkrone und die Wasserseite. Der zweite Helfer läuft am Deichfuß und beobachtet die untere Luftseite des Deiches sowie das Deichhinterland.

Bei der kontinuierlichen Begehung des Deiches ist es wichtig festzuhalten ob sich die Gegebenheiten am Deich verändern. Beobachtungen und schriftliche Notizen der Schadensfeststellung am Deich (oder des Deichhinterlandes) sind von großer Bedeutung. Nur so kann sich ein genauer Eindruck vom Zustand des Deiches gemacht werden.

Bewährt hat sich die Fotodokumentation zum direkten Vergleich von Schäden und Feststellung einer Veränderung.