Rückzugskriterien müssen über alle Instanzen und in alle Einheiten kommuniziert werden.
Es muss festgelegt werden, der die Kriterien überwacht und wer den Rückzug befehlen darf.
Rückzugskriterien werden für jede Einsatzstelle separat festgelegt.
Rückzugskriterien können zum Beispiel sein:
- Pegelüberschreitung
- Oberhalb der Einsatzstelle sammelt sich viel Treibgut
- Es bilden sich Verklausungen
- Der Abfluss verringert sich plötzlich und massiv
- Plötzliches Poltern und Donnern oberhalb der Einsatzstelle
- Rückzugswege werden behindert
- Sicherungsmaßnahmen drohen zu versagen