Um das Ziel einer deutlichen Absenkung von Hochwasserscheiteln zu
erreichen, müssen auch Maßnahmen umgesetzt werden, die nicht direkt am
Gewässer stattfinden und auch nicht mal im jeweiligen Kreis- oder
Stadtgebiet umgesetzt werden können. Hier kommt das sogenannte
Oberlieger – Unterlieger-Prinzip zum Tragen. Das bedeutet, dass jede
Stadt und jeder Landkreis auch Maßnahmen planen und treffen muss, die
nicht direkt auf dem eigenen Gebiet zum Erfolg führen.
Das wären zum Beispiel Aufforstungsmaßnahmen und die Renaturierung
kleiner Gewässerläufe in den sogenannten Hochwasserentstehungsgebieten.
Dies sind die Gebiete, in denen große Teile der Niederschläge oder des
Schmelzwassers entstehen, die dann in einem der großen Flusssysteme (wie
dem Rhein) letztendlich abfließen.

Aufforstungen bewirken zum Beispiel, dass Niederschläge oder
Schmelzwasser länger in den Entstehungsgebieten gebunden werden und
nicht sofort abfließen in Richtung Tal. Die Renaturierung von kleineren
Gewässern reduziert die Strömungsgeschwindigkeit und verzögert so
ebenfalls den Abfluss von Wassermassen in Richtung der großen Fließgewässer.

Direkt an den großen Strömen können Baumaßnahmen wie
Hochwasserrückhaltebecker oder Polder zur Reduzierung von
Hochwasserabflüssen führen. Dabei werden große Wassermengen aus den
Flüssen in die Polder umgeleitet und dort gespeichert, bis das
Wasserstand wieder sinkt. Diese Maßnahmen haben allerdings erst
unterhalb der Bauwerke einen Effekt auf den Wasserspiegel. [Christian von Spiczak]